unter dem unten angegebenen Link befindet sich der Gesetzentwurf, der vorsieht, in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche zeitlich befristet besondere Regelungen einzuführen, um Verbrauchern und Kleinstunternehmen, die wegen der COVID-19-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen könnten, die Möglichkeit einzuräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass hieran für sie nachteilige rechtliche Folgen geknüpft würden.
Damit solle gewährleistet werden, dass Verbraucher und Kleinstunternehmer insbesondere von Leistungen der Grundversorgung nicht abgeschnitten würden.
Hier zum Lesen:
http://www.marie-luise-doett.de/sites/www.marie-luise-doett.de/files/downloads/1918129.pdf
(297 KB) Gesetzesentwurf COVID-19-Pandemie im bereich Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
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